Abwasserleitungen führen fäkalhaltige Medien:
Undichtigkeiten können die Umwelt beeinträchtigen

Die Dichtheit der Abwasserleitungen muss deshalb nachgewiesen werden. Gemäß DIN EN 1610 kann die Dichtheit mittels Luft- oder Wasserprüfung erfolgen. Diese Prüfmedien sind bei Neubauten zwingend vorgeschrieben. Auch eine optische Dichtheitskontrolle per Kamerauntersuchung ist möglich. Grundsätzlich bestimmt die zuständige Kommune die Art der Dichtheitsprüfung. In Wasserschutzgebieten sind zudem besondere Bestimmungen möglich.

Gemäß DIN EN 1986-30 ist jeder Bürger mit einem Schmutzwasserabfluss verpflichtet, regelmäßig den Zustand und die Dichtheit seiner Anlage zu prüfen und diese gegebenenfalls instandzusetzen. So trägt jeder Eigentümer auch aktiv zur Werterhaltung seiner Immobilie bei.

Wir beraten Sie gerne, wie in Ihrem Fall am besten zu verfahren ist!

WICHTIG!
Machen Sie Ihre Dichtheitsprüfung bei der Steuer
als Instandhaltungsmaßnahme geltend!


TIPP: Kaufen Sie keine Immobilie, ohne sich vorher über den Zustand der Abwasserleitungen zu informieren!