Abwasserleitungen führen fäkalhaltige Medien:
Undichtigkeiten können die Umwelt beeinträchtigen

Aus diesem Grund müssen Abwasserleitungen gemäß den gültigen DIN-Vorschriften als dicht nachgewiesen werden.
Eine Dichtheitsprüfung kann gemäß DIN EN 1610 mittels Luft- oder Wasserprüfung erfolgen.
Die vorgenannten Prüfmedien sind bei Neubauten zwingend vorgeschrieben.
Auch ist eine optische Dichtheitskontrolle mittels Kamerauntersuchung möglich.
Die jeweils zuständige Kommune bestimmt die Art der Dichtheitsprüfung.
Weiterhin kann es zu Abweichungen in Wasserschutzgebieten kommen.

Gemäß DIN EN 1986-30 in Anlehnung an das Wasserhaushaltsgesetz ist jeder Betreiber einer privaten Grundstücksentwässerungsleitung (sprich jeder Bürger mit einem Schmutzwasserabfluss) verpflichtet, regelmäßig den Zustand und die Dichtheit seiner Anlage zu prüfen und gegebenenfalls instandzusetzen.

Hiermit trägt jeder Eigentümer aktiv zur Werterhaltung seiner Immobilie bei!

WICHTIG!
Machen Sie Ihre Dichtheitsprüfung bei der Steuer
als Instandhaltungsmaßnahme geltend!


TIPP: Kaufen Sie keine Immobilie, ohne sich vorher über den Zustand der Abwasserleitungen zu informieren!